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Technische Anlagen haben einen Neuwert / Zeitwert / Gebrauchswert / Nutzwert / Ertragswert, mit und ohne Liegenschaft.
Je nach Zielgruppe (Bank, Versicherung, Kauf) sind die Schwerpunkte unterschiedlich aufbereitet.
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Geht es um den aktuellen Zustand der Anlage, so muss aus betrieblicher Sicht der tägliche Gebrauch beurteilt werden. Hierbei sind auch die Betriebskosten von Bedeutung.
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Mit geeignetem Tiefgang werden technische Anlagen überprüft. Die Beurteilung nach Alter, Betriebszustand, allfällige Wartungs- und Instandhaltungsintervalle, Reparaturzyklen und Werterhaltungsmaßnahmen werden in die Beurteilung mit einbezogen. Technisch wie kostenmäßig.
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Ist der Schaden eingetreten, so finden sich viele, die gute Ratschläge erteilen.
Versicherer wollen aber eine genaue Schadensursache. Das erfordert viel Erfahrung und Sachkompetenz.
Deshalb tragen wir Sachverständigen eine besondere Verantwortung - damit keiner zu kurz kommt.
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Umgang mit der Verordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS).
Wer hat nicht davon gehört - zahlreiche Vorschriften des WHG, WG, Technische Richtlinien und Verordnungen begleiten Sie täglich (ohne, dass sie etwas merken).
Wir prüfen, ordnen und empfehlen im Umgang mit der VAwS.
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Jeder kennt die Technischen Überwachungsvorschriften aus dem Alltagsleben.
Ihren Betrieb störungsfrei halten durch Früherkennung.
Technische Anlagen müssen überprüft werden - nach festen Zyklen - weil der Gesetzgeber das will oder weil eine Versicherung das fordert.
Damit es keine vorhersehbaren Mängel gibt.
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Sie sind in einer Sackgasse. Kein Ausweg mit dem Gegenüber in Sicht. Aus eigener Kraft finden Sie keine Lösung.
Hilfe tut Not.
Die Mediation (außergerichtliche Streitschlichtung) baut Brücken, damit Sie und Ihr Geschäftspartner Lösungen finden.